Elternverein der CAMILLO SITTE LEHRANSTALT HTBLuVA
Wien III
1030 Wien, Leberstraße 4c
E-Mail:
ZVR-Zahl 274508638
Webversion
der Broschüre Schuljahr 2011/12|
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Wie nehme ich Kontakt mit dem Elternverein auf? |
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Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag und wie lautet die Bankverbindung? |
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Wichtige Telefonnummern |
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Wie funktioniert das mit der Ferialpraxis? |
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Tipps zur Ferialpraxis |
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Jugendschutzbestimmungen |
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1. Ferialpraktikanten |
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2. Ferialarbeitnehmer |
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Informationsblatt Arbeitsmittelbeiträge |
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Bauhofordnung |
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Hausordnung |
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Garderobenordnung für Kästchen in den Klassenräumen |
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Speisesaal-Ordnung |
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Räumungsplan |
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Brandverhütung |
Ihr erster Ansprechpartner sind die Elternvertreter/Elternvertreterinnen Ihrer Klasse. Diese werden zu Beginn der ersten Klasse – beim ersten Elternabend – gewählt, bitte notieren Sie sich bei dieser Gelegenheit Name und Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse der
Elternvertreter.
Weitere Informationen zum Elternverein finden Sie auf der Schulhomepage unter „Schulpartner“ oder direkt unter www.camillo-sitte-lehranstalt.at/ev.htm
im Internet.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter ev.htl3@gmx.at, für schriftliche Mitteilungen steht Ihnen in der Schule ein
eigener Elternvereinsbriefkasten im Erdgeschoß neben dem Eingang zur Direktion zur Verfügung.
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Der Mitgliedsbeitrag für das Schuljahr 2010/11 beträgt EUR 15,- und wir bitten Sie, diesen Betrag auf unser Konto Nr. 29027442100 / BLZ 20111 / Erste Bank einzuzahlen und damit dem Elternverein der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien III beizutreten.
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Khayat Jakob, Arch. Dipl.Ing. |
Termin nach Voranmeldung |
799 26 31-100 |
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Direktionskanzlei |
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Stastny Melitta |
Mo-Fr |
09:00 - 12:00 Uhr |
799 26 31-101 |
|
Kotyza Norbert |
Mo, Do |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr |
799 26 31-103 |
|
Di, Mi, Fr |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr |
||
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Szabo Maria |
Mo, Do |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr |
799 26 31-102 |
|
Di, Mi, Fr |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr |
||
|
Stecher Karin |
Mo, Do |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr |
799 26 31-105 |
|
Di, Mi, Fr |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr |
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Khalil Adam Mohammed |
Mo, Do |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr |
799 26 31-104 |
|
Di, Mi, Fr |
08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr |
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Abteilungsvorstand Höhere Lehranstalt für Bautechnik - Hochbau |
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Novak Gerhard, Arch. Dipl.Ing. |
799 26 31-200 |
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Abteilungsvorstand Höhere Lehranstalt für Bautechnik – Tiefbau/Bauwirtschaft, Fachschule für Bautechnik – Ausbildungszweig Bautechnik und Bauwirtschaft |
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Postrihac Manfred, Dipl.Ing. |
799 26 31-400 |
||
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Abteilungsvorstand Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik/Bauhandwerkerschule |
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Gollner Manfred, Dipl.Ing. |
799 26 31-300 |
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Abteilungssekretariat |
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Begum Tanjina |
Mo, Do |
08:00 - 15:00 Uhr |
799 26 31-201 |
|
Di, Mi |
08:00 - 18:00 Uhr |
||
|
Fr |
08:00 - 14:00 Uhr |
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Bauhofleiter |
|||
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Pleyer Andreas, Ing. |
799 26 31-500 |
||
|
Bauhofsekretariat |
|||
|
Brachtl Phillip |
Mo-Fr | 08.00 - 14.00 Uhr | 799 26 31-501 |
|
Schulärztin |
|||
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Binder Ulrike, Dr. |
799 26 31-130 |
||
|
Schulwartloge |
799 26 31-150 |
||
| Oberschulwart | |||
| Jung Artur | 0676/945 18 02 | ||
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Montag bis Freitag
|
0.UE |
07.25 - 08.15 |
3.UE |
10.10 - 11.00 | 9.UE | 15.25 - 16.15 |
|
1.UE |
08.15 - 09.05 |
4.UE |
11.00 - 11.50 |
10.UE |
16.15 - 17.05 |
|
2.UE |
09.05 - 09.55 |
5.UE |
11.50 - 12.40 |
11.UE |
17.05 - 17.55 |
|
6.UE |
12.40 - 13.30 |
12.UE |
17.55 - 18.45 | |
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7.UE |
13.30 - 14.20 | |||
|
8.UE |
14.20 - 15.10 |
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Mit Ausnahme der ersten Klasse ist die Schule nicht verpflichtet, aus eigener
Initiative einen Elternabend abzuhalten. Der Klassenvorstand muss und wird dies
aber gerne dann tun, wenn ein Drittel der Eltern einer Klasse es verlangt. Bitte
wenden Sie sich dazu an den Elternvertreter Ihrer Klasse bzw. an den
Elternverein.
Im Sinne der individuellen Betreuung der Schüler ist vorgesehen, dass Sie als
Eltern mit den jeweiligen Lehrern im Rahmen der Sprechstunden Kontakt aufnehmen.
Die Sprechstundeneinteilung der Lehrer finden Sie auf der Website der Schule
unter www.htl3.at.
Bitte nützen Sie auf jeden Fall die Gelegenheit des ersten Elternabends, um alle
Lehrer Ihres Kindes kurz persönlich kennen zu lernen.
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Mo, Do 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Di, Mi, Fr 8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
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Die Sprechstundenzeiten der einzelnen Lehrer finden Sie ab Oktober auf der
Website der Schule unter www.htl3.at unter dem Menüpunkt „Sprechstundenliste
-E-Mail-Verzeichnis“.
Gerne gibt auch die Kanzlei unter der Telefonnummer 799 26 31 Auskunft über die
Sprechstunden.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind gerne bereit auch Sondertermine außerhalb der
Sprechstundenzeiten zu vereinbaren, um allen Eltern die Möglichkeit zur
Kontaktaufnahme zu geben und deren Zeitplan entgegenzukommen.
Wir empfehlen deshalb, auf jeden Fall vorher mit der Lehrerin/dem Lehrer
telefonisch oder per Mail einen Termin zu vereinbaren. Die Mail-Adressen finden
Sie ebenfalls in der Sprechstundenliste. Bitte beachten Sie, dass detaillierte
telefonische Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail nicht möglich sind.
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Für allgemeine Schulangelegenheiten steht Ihnen in der Kanzlei Herr Kotyza zu
den Kanzleistunden persönlich und unter der Telefonnummer 799 26 31 DW 103 zur
Verfügung.
Für Auskünfte, die speziell Ihr Kind oder Angelegenheiten Ihrer Klasse
betreffen, ist immer der Klassenvorstand Ihr erster Ansprechpartner.
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Die Schülerausweise werden wie bisher durch die Firma Sulzer erstellt. Zu Schulbeginn werden sämtliche Schüler fotografiert und danach die Schülerausweise hergestellt und an unsere Lehranstalt zur Verteilung übermittelt.
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Mit der Einladung zur Einschreibung im Herbst (die Briefe wurden zu Beginn der Sommerferien versandt) übermittelt die
Schule bereits die Antragformulare sowie die Zahlscheine für die Freifahrtsausweise.
Die Antragsformulare sind bis spätestens vorletzte Juliwoche ausgefüllt an die Lehranstalt zu retournieren. Die Kanzlei leitet diese Anträge an die Wiener Linien weiter, die die
Ausweise danach herstellen. Vor Schulbeginn werden die fertigen Ausweise durch die Kanzlei abgeholt.
Am ersten Schultag werden die Ausweise gegen Vorlage des Zahlscheines (Zahlungsbestätigung) durch den Klassen- bzw. Jahrgangsvorstand an die Schüler ausgehändigt.
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Nein, Ihr Kind bekommt Wissen und Fertigkeiten vermittelt und muss nicht schon als PC-Spezialist beginnen. Kenntnisse in Maschinschreiben sind allerdings von sehr großem Vorteil. Fördern Sie Ihr Kind mit Freeware-Spielen und Programmen, die im Internet zu finden sind und die diese Fertigkeit erlernen helfen.
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Aufgrund der raschen Entwicklung der verwendeten CAD-Software und der damit verbundenen Änderungen der technischen Anforderungen raten wir von einer vorschnellen Anschaffung ab.
Sie erhalten die Information, ab wann mit PC oder Notebook gearbeitet wird vom
Klassenvorstand bzw. dem/der zuständigen LehrerIn.
Anlässlich der Hauptversammlung wird Prof. Dipl.-Ing. Bauer (CAD-Kustode) in einem Vortrag besonders auf dieses Thema eingehen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Eine Zusammenfassung der Informationen wird auf der Website veröffentlicht werden.
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Wenn zusätzlich zu den Schulbüchern weiterführende Literatur benötigt wird,
gibt die Lehrerin/der Lehrer neben dem genauen Titel, dem Autor und oft auch der
ISBN-Nummer meist auch die Bezugsquelle bekannt oder organisiert die Beschaffung
der Bücher für alle Schüler.
Sollten Sie doch ein Buch beschaffen müssen und Fragen dazu haben, wenden Sie
sich bitte an den Lehrer/die Lehrerin.
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Die unterrichtsfreien Tage und die genauen Ferientermine werden den Schülern vom Klassenvorstand bekannt gegeben. Sie finden diese aber auch auf der Website der Schule unter www.htl3.at unter dem Menüpunkt „Terminkalender“.
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Der Regelstundenplan steht bereits zu Beginn des Schuljahres fest.
Es kann gelegentlich durch Blockunterricht oder Stundentausch zu kurzfristigen Abweichungen
zum Regelstundenplan kommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung.
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Den aktuellen Stand der entschuldigten (und eventuell auch unentschuldigten) Fehlstunden erfahren Sie beim Klassenvorstand.
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Es gibt nur 2 Gründe, die die Nichtteilnahme Ihres Kindes am Unterricht
erlauben: Krankheit und wichtige familiäre Angelegenheiten.
Jede Verhinderung ist ohne Aufschub telefonisch, per Fax oder per E-Mail unter
Angabe des Grundes dem Klassenvorstand oder der Kanzlei zu melden. Das
Entschuldigungsschreiben ist auf jeden Fall dem Klassenvorstand zu übergeben.
Laut Schulunterrichtsgesetz (SchuG) kann der Klassenvorstand die Vorlage einer
ärztlichen Bestätigung verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine
Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit gegeben war.
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Schonung bzw. Befreiungen vom Turnunterricht und/oder Bauhofunterricht sind
ausschließlich über die Schulärztin möglich. Die Meldung wird von der
Schulärztin an die zu informierenden Lehrer/Lehrerinnen weitergeleitet bzw. im
Klassenbuch vermerkt.
Die Anwesenheitszeiten der Schulärztin werden jedes Jahr neu festgelegt und
werden auf der Amtstafel neben der Kanzlei ausgehängt, auf der Website der
Schule und den Info-Bildschirmen in der Aula veröffentlicht und sie können in
der Kanzlei erfragt werden.
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Bei einer krankheits- oder unfallbedingten Gehbehinderung kann in der Direktionskanzlei gegen eine Kaution (EUR 10,00) ein Schlüssel für den Lift für die Dauer der Behinderung entliehen werden
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In den ersten Wochen wird vom Klassenvorstand ein Informationsschreiben der
UNIQA Versicherung über eine Schüler-Kollektivunfallversicherung für Schul- und
Freizeitunfälle übergeben. Die Jahresprämie von
EUR 2,-- wird in bar vom
Klassenvorstand eingesammelt und an die Direktionskanzlei weitergeleitet.
Im Schadensfall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Direktionskanzlei auf, Sie
erhalten dort alle nötigen Informationen.
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Den Schülern stehen in den Klassenräumen Garderobekästchen zur Verfügung, um
während des Unterrichts Kleidungsstücke aufzubewahren. Nähere Informationen dazu
finden Sie in der Garderobeordnung.
Zum Abschließen wird ein Vorhängeschloss (Bügeldurchmesser mind. 8mm, max. 10mm)
benötigt. Bitte achten Sie beim Kauf des Schlosses auf eine ausreichend gute
Qualität. Erfahrungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass
Sonderangebotsschlösser oft mit einfachsten Mitteln oder nur durch etwas
größeren Kraftaufwand sehr einfach zu knacken sind.
In einer Schule dieser Größe sind einzelne Diebstähle und Sachbeschädigungen
nicht zu verhindern. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind keine größeren
Geldbeträge, Dokumente, Kredit- und Bankomatkarten in die Schule mitnimmt und
Wertgegenstände wie Handy, Digitalkameras etc. entsprechend beaufsichtigt und
verwahrt. Zur sicheren Aufbewahrung dieser Dinge sind die Kästchen nicht
geeignet und dafür auch nicht vorgesehen.
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Sosehr wir es uns alle nicht wünschen – hin und wieder kommt es zu familiären
Schwierigkeiten, die die Kinder – oft anfangs unbemerkt – belasten und sich auf
die schulischen Erfolge auswirken.
Bitte scheuen Sie sich nicht, den Klassenvorstand in groben Zügen zu
informieren. Niemand erwartet, dass Sie Ihre Lebensgeschichte offenbaren, aber
eine allgemeine Information über die Situation hilft der Lehrerin/dem Lehrer,
Ihr Kind besser zu verstehen und die besonderen Umstände zu berücksichtigen.
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Wenn Sie bemerken, dass bei Ihrem Kind oder bei mehreren Kindern Ihrer Klasse
Probleme auftauchen, werden Sie bitte aktiv!
Solange es noch kleine Unstimmigkeiten sind, können Missverständnisse oft
einfach bereinigt werden. In vielen Fällen hat sich gezeigt, dass durch die
richtige Information und dem gemeinsamen Gespräch mit allen Betroffenen gröbere
Problematiken verhindert werden können. Warten Sie nicht, bis es zu einem
unlösbaren Problem kommt und sich Fronten verhärten!
Bitte haben Sie Verständnis für diesen „Amtsweg“, in einer Schule dieser Größenordnung (es gibt ca. 1.000 SchülerInnen und etwa 150 Lehrkräfte an der Schule) können Abteilungsvorstand und Direktor beim besten Willen nicht ohne vorherige Rückfragen über alle auftretenden Probleme und Schwierigkeiten in allen Klassen informiert sein.
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Besonders im ersten Semester ist es besonders wichtig, den Erfolg Ihres Kindes zu beobachten.
Bitte nützen Sie den Elternsprechtag für die 1. Jahrgänge und 1. Klassen am 07. November
2008 und die Sprechstunden, um einen Überblick über den Lernerfolg zu erhalten und eventuelle Schwächen rechtzeitig zu erkennen.
Spätestens wenn erkennbar ist, dass das Semesterzeugnis nicht entsprechend ausfallen wird, besteht dringender Handlungsbedarf!
Setzen Sie sich mit dem Klassenvorstand und dem Abteilungsvorstand in Verbindung, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen.
Bitte beachten Sie, dass in der ersten Klasse ein Wiederholen mit 4 oder mehr „Nicht genügend“ nicht möglich ist!
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|
Klasse |
Klassenvorstand |
Klasse |
Klassenvorstand | ||
| 1AHBT | (1HA) | NOVAK Peter | 2BFBTW | (2FB) | HOCHEGGER |
| 1BHBT | (1HB) | STEINER Martin | 3AFBTW | (3FA) | LEEB |
| 1CHBT | (1HC) | STEINER Erwin | 3BFBTW | (3FB) | MATZINGER |
| 1DHBT | (1HD) | REDLSTEINER | 4AFBTW | (4FA) | LÖFFLER Victor |
| 1EHBT | (1HE) | FERSCHA | 4BFBTW | (4FB) | SCHUBERT |
| 2AHBT | (2HA) | SILLER | 1/2AVBT | (1/2BVA) | MANHART |
| 2BHBT | (2HB) | SCHWARZ | 1/2BVBT | (1/2BVB) | BIENERT |
| 2CHBT | (2HC) | GMOSER | 1/2ABBT | (1/2BHA) | LÖFFLER Herbert |
| 2DHBT | (2HD) | MOOR | 1/2BBBT | (1/2BHB) | SCHÜTTMAYR |
| 2EHBT | (2HE) | SRAMEK | 3/4ABBT | (3/4BHA) | NOVAK Peter |
| 3AHBT | (3HA) | ROSER Brigitte | 3/4BBBT | (3/4BHB) | GMOSER |
| 3BHBT | (3HB) | POHLER | 3/4CBBT | (3/4BHK) | MOOR |
| 3CHBT | (3HC) | WURNIG | 5/6ABBTW | (5/6BHA) | PATZL |
| 3DHBT | (3HD) | KOVAC Wolfgang | 5/6BBBTH | (5/6BHB) | SEIDL |
| 3EHBT | (3HE) | TÖTZEL | 7/8ABBTW | (7/8BHA) | SILBERBAUER |
| 4YHBTH | (4HA) | SZEDONJA | 7/8BBBTH | (7/8BHB) | SZEDONJA |
| 4XHBTH | (4HB) | SCHÜTTMAYR | 1AUBTM | (1WY) | |
| 4ZHBTH | (4HC) | ZEININGER | 1AUBTZ | (1WZ) | |
| 4SHBTW | (4HD) | STEINER Manfred | 2AUBTM | (2WY) | GUGGENBERGER-H. |
| 4JHBTT | (4HE) | PLEYER Alfred | 2AUBTZ | (2WZ) | GUGGENBERGER-H. |
| 5YHBTH | (5HA) | GUGGENBERGER-HIRSCHMANN | 3AUBTM | (3WY) | GIRSCHIK |
| 5XHBTH | (5HB) | HANDLOS | 3AUBTZ | (3WZ) | GIRSCHIK |
| 5ZHBTH | (5HC) | GIRSCHIK | 1/2YKBTH | (1/2KHA/F) | LÖFFLER Victor |
| 5SHBTT | (5HD) | ROSENBÜCHLER | 1/2XKBTT |
(1/2K(I)TA/F, 1/2KHAB) |
RESCH |
| 5JHBTW | (5HE) | STÖGERER | |||
| 1AFBTW | (1FA) | KROPIK | 3/4YKBTH | (3/4KHA/F) | PLEYER Alfred |
| 1BFBTW | (1FB) | DAMBERGER | 3/4XKBTH | (3/4KITA/F) | UNGER |
| 2AFBTW | (2FA) | PISKERNIK |
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|
bisher |
Neu |
Langname |
bisher |
Neu |
Langname |
|
1/2BHA |
1/2ABBT |
|
3/4KHA |
3/4YKBTH |
K. Hochbau Allgemeinbildungsmodul |
|
1/2BHB |
1/2BBBT |
|
|||
|
1/2BVA |
1/2AVBT |
|
3/4KHF |
3/4YKBTH |
K.
Hochbau |
|
1/2BVB |
1/2BVBT |
|
|||
|
1FA |
1AFBTW |
|
3/4KITA |
3/4XKBTH |
K. BAU-IT Allgemeinbildungsmodul |
|
1FB |
1BFBTW |
|
|||
|
1HA |
1AHBT |
|
3/4KITF |
3/4XKBTH |
K.
BAU-IT |
|
1HB |
1BHBT |
|
|||
|
1HC |
1CHBT |
|
3/4KHB |
3/4XKBTH |
K.
Hochbau |
|
1HD |
1DHBT |
|
|||
|
1HE |
1EHBT |
|
3WY |
3AUBTM |
|
|
1/2KHA |
1/2YKBTH |
K. Hochbau Allgemeinbildungsmodul |
3WZ |
3AUBTZ |
|
|
4FA |
4AFBTM |
|
|||
|
1/2KHF |
1/2YKBTH |
K.
Hochbau |
4FB |
4BFBTM |
|
|
4HAH |
4YHBTH |
4HA-Hochbaukurs |
|||
|
1/2KITA |
1/2XKBTT |
K. BAU-IT Allgemeinbildungsmodul |
4HAT |
4YHBTH |
4HA-Tiefbaukurs |
|
4HAW |
4YHBTH |
4HA-Bauwirtschaftskurs |
|||
|
1/2KITF |
1/2XKBTT |
K.
BAU-IT |
4HBH |
4XHBTH |
4HB-Hochbaukurs |
|
4HBT |
4XHBTH |
4HB-Tiefbaukurs |
|||
|
1/2KTA |
1/2XKBTT |
K. Tiefbau Allgemeinbildungsmodul |
4HBW |
4XHBTH |
4HB-Bauwirtschaftskurs |
|
4HCH |
4ZHBTH |
4HC-Hochbaukurs |
|||
|
1/2KTF |
1/2XKBTT |
K.
Tiefbau |
4HCT |
4ZHBTH |
4HC-Tiefbaukurs |
|
4HCW |
4ZHBTH |
4HC-Bauwirtschaftskurs |
|||
|
1WY |
1AUBTM |
|
4HDH |
4SHBTH |
4HD-Hochbaukurs |
|
1WZ |
1AUBTZ |
|
4HDT |
4SHBTH |
4HD-Tiefbaukurs |
|
2FA |
2AFBTW |
|
4HDW |
4SHBTH |
4HD-Bauwirtschaftskurs |
|
2FB |
2BFBTW |
|
4HEH |
4JHBTH |
4HE-Hochbaukurs |
|
2HA |
2AHBT |
|
4HET |
4JHBTH |
4HE-Tiefbaukurs |
|
2HB |
2BHBT |
|
4HEW |
4JHBTH |
4HE-Bauwirtschaftskurs |
|
2HC |
2CHBT |
|
5/6BHA |
5/6ABBTW |
Höhere Lehranstalt für BT. Bautechnik Bauwirtschaft |
|
2HD |
2DHBT |
|
|||
|
2HE |
2EHBT |
|
5/6BHB |
5/6BBBTH |
Höhere Lehranstalt für BT. Bautechnik Hochbau |
|
2WY |
2AUBTM |
|
|||
|
2WZ |
2AUBTZ |
|
5HAH |
5YHBTH |
5HA-Hochbaukurs |
|
3/4BHA |
3/4ABBT |
|
5HAT |
5YHBTH |
5HA-Tiefbaukurs |
|
3/4BHB |
3/4BBBT |
|
5HAW |
5YHBTH |
5HA-Bauwirtschaftskurs |
|
3/4BHK |
3/4CBBT |
Kolleg für Berufstätige für Bautechnik |
5HBH |
5XHBTH |
5HB-Hochbaukurs |
|
5HBW |
5XHBTH |
5HB-Bauwirtschaftskurs |
|||
|
3FA |
3AFBTW |
|
5HCH |
5ZHBTH |
5HC-Hochbaukurs |
|
3FB |
3BFBTW |
|
5HCT |
5ZHBTH |
5HC-Tiefbaukurs |
|
3HA |
3AHBT |
|
5HCW |
5ZHBTH |
5HC-Bauwirtschaftskurs |
|
3HB |
3BHBT |
|
5HDH |
5SHBTT |
5HD-Hochbaukurs |
|
3HC |
3CHBT |
|
5HDT |
5SHBTT |
5HD-Tiefbaukurs |
|
3HD |
3DHBT |
|
5HDW |
5SHBTT |
5HD-Bauwirtschaftskurs |
|
3HE |
3EHBT |
|
5HEH |
5JHBTH |
5HE-Hochbaukurs |
|
|
5HET |
5JHBTH |
5HE-Tiefbaukurs |
||
|
7/8BHA |
7/8ABBTW |
Höhere Lehranstalt für BT. Bautechnik Bauwirtschaft |
|||
|
7/8BHB |
7/8BBBTH |
Höhere Lehranstalt für BT. Bautechnik Hochbau |
|||
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Auflistung aller Unterrichtsgegenstände, jene Fächer, die für Ihr Kind relevant sind entnehmen Sie bitte dem Stundenplan.
|
Name |
Langname |
Name |
Langname |
| ACOL | Angewandte Chemie und Ökologie | GW | Grund- und Wasserbau |
| AF1 | Aktuelle Fachgebiete ( LVPFLGR. 1 ) | GWK | Geografie und Wirtschaftskunde |
| AF2 | Aktuelle Fachgebiete ( LVPFLGR. 2 ) | H | Hochbau |
| AF3 | Aktuelle Fachgebiete ( LVPFLGR. 3 ) | HATE | Hardwaretechnologie |
| AF4 | Aktuelle Fachgebiete ( LVPFLGR. 4 ) | HOB | Holzbau |
| AF5 | Aktuelle Fachgebiete ( LVPFLGR. 5 ) | IBVS | Informationstechnische Grundbildung in vernetzten Systemen |
| AIF | Angewandte Informatik - Freifach | ITZ1 | IT-Zertifikate und NAWI |
| AINF | Angewandte Informatik | KEPR | Konstruktionsübungen u. Entwurfsprojekt |
| AM | Angewandte Mathematik | KPT2 | Kommunikation und Präsentationstechnik |
| APH | Angewandte Physik | KU | Konstruktionsübungen |
| AVAS | Arbeitsvorbereitung und Arbeitssicherheit | KU2 | Konstruktionsübungen (BHW) |
| BALA | Baulaboratorium | KUPR | Konstruktionsübungen und Projekt |
| BAUS | Bausoftware | LA1 | Laboratorium |
| BB | Brückenbau | MAC1 | Mathematik am Computer |
| BBB | Baubetrieb | MBM1 | Moderne Baumethoden |
| BBBM | Baubetrieb u. Baumanagement | MIAS | Mitarbeiterführung u. Mitarbeiterausbildung |
| BBBW | Baubetrieb u. Bauwirtschaft | NWG2 | Naturwissenschaftliche Grundlagen |
| BBV | Baubetrieb u. Vermessung | NWTF | Netzwerktechnik - Freifach |
| BESP | Bewegung und Sport (Freifach) | NWTK | Netzwerktechnik |
| BINC | Bauinformatik und CAD | NWTU | Netzwerktechnik mit Übungen |
| BSP | Bühnenspiel | PLIM | Planungs- u. Informationsmanagement |
| BSPK | Bewegung und Sport - Knaben | PRE | Projektentwicklung |
| BSPM | Bewegung und Sport - Mädchen | PREB | Projektentwicklung u. Betriebsorganisation |
| BKT | Baukonstruktion | PRO1 | Projekt |
| BKTN | Baukonstruktion und Technologie | RE | Religion evangelisch |
| BOBW | Betriebsorganisation und Bauwirtschaft | REP1 | Präsentation und Rhetorik |
| BP5A | Bautechnisches Praktikum | RISL | Religion islamisch |
| BPBC | Bauphysik u. Bauchemie | RK | Religion röm. kath |
| BS | Baustile | RW1 | Rechnungswesen |
| BTPT | Bautechnisches Praktikum u. Produktionstechnik | S | Statik |
| BZ1 | Bauzeichnen | SBB | Stahlbetonbau |
| CACU | Chemie; angewandte Chemie und Umwelttechnik | SHB | Stahl- und Holzbau |
| CAD | CAD | SSBB | Statik und Stahlbetonbau |
| CFC1 | FCE-Cambridge Vorbereitung | SSHB | Stahl-, Stahlbeton- und Holzbau |
| CHOU | Chorgesang und Orchesterübung | ST | Städtischer Tiefbau |
| D | Deutsch | TAUS | Technischer Ausbau |
| DG1 | Darstellende Geometrie | TB | Tiefbau |
| DGF1 | Darstellende Geometrie - Freifach | TE1 | Technologie |
| DUK | Deutsch und Kommunikation | TRWL | Tragwerkslehre |
| E1 | Englisch | VISP | Verkehrs- und Infrastrukturplanung |
| EF1 | Englisch - Freifach | VMW | Vermessungswesen |
| EZ1 | Entwurfzeichnen | VWUP | Verkehrswesen und Umweltplanung |
| FHZ | Freihandzeichnen | WBRS | Wirtschaftl. Bildung; Rechts- u. Staatsbürgerkunde |
| G | Geschichte | WE5A | Werkstätte |
| GEOI | Geoinformation | WGPB | Wirtschaftsgeschichte u. polit. Bildung |
| GEOT | Geotechnik | WIR3 | Wirtschaft und Recht |
| GGBL | Gebäude-, Gestaltungs- und Baustillehre | ZD | Zweitsprache Deutsch |
| GPB | Geschichte und politische Bildung |
|
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Im Sinne der praxisnahen Ausbildung ist auch das Pflichtpraktikum ein
wichtiger Punkt.
Für die Fachschulausbildung muss dieses mindestens 4 Wochen dauern und vor
Eintritt in die letzte Klasse (4.Klasse) absolviert werden.
In der höheren Abteilung ist eine Gesamtdauer von mindestens 8 Wochen (2 x 4
Wochen) erforderlich und muss vor dem Eintritt in die letzte Klasse (5.Jahrgang)
abgeschlossen sein.
Für den Nachweis der Praxis und der geleisteten Tätigkeiten ist ein
entsprechendes Formular beim Klassenvorstand bzw. in der Kanzlei erhältlich, das
von Arbeitgeber auszufüllen und zu bestätigen ist.
Rat und Hilfe im Notfall erhalten Sie beim Klassenvorstand und beim
Abteilungsvorstand
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Nach dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz dürfen
Jugendliche in einem Dienstverhältnis erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres
und Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht beschäftigt werden. Für ein
Ferialpraktikum im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen ist es lediglich
notwendig, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt worden ist (d.h. sie können
unter Umständen auch jünger als 15 Jahre sein).
Für jugendliche Ferialarbeiter und Praktikanten bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres gelten die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für
Jugendliche: Grundsätzlich keine Überstunden, verlängerte Wochenendruhe, keine
Sonntagsarbeit etc., sofern nicht der jeweilige Branchenkollektivvertrag
Ausnahmen vorsieht. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres sind diese
Schutzvorschriften nicht mehr anzuwenden.
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Ferialbeschäftigung ist im Rahmen eines Ferialpraktikums und eines Ferialarbeitsverhältnisses möglich.
Ferialpraktikanten sind Schüler oder Studenten, die als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung ein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum in einem Betrieb absolvieren. Der Ausbildungszweck steht dabei im Vordergrund.
Tätigkeitsmerkmale
Dem Ferialpraktikanten ist es in erster Linie gestattet, sich zum Zweck seiner
Aus- und Weiterbildung im Betrieb zu betätigen. Eine Bindung an die betriebliche
Arbeitszeit sowie eine Weisungsgebundenheit darf nicht gegeben sein. Der
Ferialpraktikant hat sich aber in die allgemeine betriebliche Ordnung einzufügen
und unter anderem auch die für den Betrieb geltenden Sicherheitsvorschriften zu
befolgen.
Entlohnung
Ein reguläres Arbeitsentgelt gebührt nicht. Ob ein Taschengeld bezahlt wird bzw.
wie hoch dieses ist, unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. In der
Praxis wird als Taschengeld häufig ein Betrag deutlich unter der niedrigsten
Entlohnung für Arbeitnehmer angesetzt.
Arbeitsrechtliche Stellung
Der Ferialpraktikant ist kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn. Es gelten
die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie etwa Urlaubsgesetz,
Entgeltfortzahlungsgesetz, Angestelltengesetz oder Kollektivvertrag nicht.
Werden in einem Kollektivvertrag spezielle Regelungen hinsichtlich der
Ferialpraktikanten getroffen, sind diese zu beachten. Der Kollektivvertrag kann
beispielsweise vorsehen, dass Ferialpraktikanten wie Arbeitnehmer zu behandeln
sind. Solche Ferialpraktikanten unterliegen den gesetzlichen und entsprechenden
kollektivvertraglichen Bestimmungen über Entlohnung, Entgeltfortzahlung, Urlaub,
etc.
Existiert keine kollektivvertragliche Regelung, gelten Ferialpraktikanten dann
als Arbeitnehmer, wenn sie in Form von Weisungen und einer Bindung an die
betriebliche Arbeitszeit in den Betrieb eingegliedert sind.
Sozialversicherung
Echte Ferialpraktikanten unterliegen seit 1.9.2005 nicht mehr der
Pflichtversicherung und sind nicht mehr bei der Gebietskrankenkasse anzumelden.
Sie sind aber während des Pflichtpraktikums beitragsfrei unfallversichert.
Wird ein Taschengeld über der Geringfügigkeitsgrenze bezahlt, ist dieses – nach
Auskunftspraxis der Gebietskrankenkassen – beitragspflichtig.
Es empfiehlt sich, mit Ferialpraktikanten eine schriftliche Vereinbarung über
die Dauer, die Auflösbarkeit, ein allfälliges Taschengeld etc. abzuschließen. In
diese Vereinbarung sollte auch aufgenommen werden, dass kein Dienstverhältnis
mit fixen Arbeitszeiten und Weisungsgebundenheit vorliegt.
Von Ferialpraktikanten sind Ferialarbeitnehmer zu unterscheiden. Dabei
handelt es sich um Schüler oder Studenten, die während der Ferien Geld verdienen
wollen, wobei diese Arbeit nicht als Pflichtpraktikum von der Schule bzw.
Hochschule gefordert wird. Mit solchen Ferialarbeitnehmern muss ein
Arbeitsverhältnis auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
Diese Arbeitnehmer sind selbstverständlich immer zur Pflichtversicherung bei der
Gebietskrankenkasse anzumelden.
Ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit kann nur nach den jeweiligen
kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
Verrichten Ferialarbeitnehmer Angestelltentätigkeiten empfiehlt es sich, schon
bei Eintritt ein Arbeitsverhältnis auf bestimmte Zeit zu vereinbaren.
Von Vorteil ist es, Arbeitsverträge mit Ferialarbeitnehmern schriftlich
abzuschließen und – wenn möglich – eine Probezeit im Vertrag zu vereinbaren.
Regelmäßig haben Ferialarbeitnehmer auch Anspruch auf Auszahlung einer
Urlaubsersatzleistung
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Ab dem Schuljahr 2006/07 wird das Hochstamm-Modell angewendet, d.h. die
Aufteilung in die einzelnen Ausbildungsschwerpunkte Hochbau - Tiefbau -
Bauwirtschaft erfolgt erst ab dem 4.Jahrgang. Durch diese Maßnahme soll den
Schülern die Entscheidung für den Fachbereich erleichtert werden.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Stundentafeln für die einzelnen
Bereiche:
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|
Wochenstunden |
|
|
|
|
|
Summen |
|
Bautechnik Stamm |
|
|
|
|
|
|
|
1. Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
|
2. Deutsch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
|
3. Englisch |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
|
4. Geschichte und politische Bildung |
- |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
|
5. Geographie und Wirtschaftskunde |
2 |
2 |
- |
- |
- |
4 |
|
6. Leibesübungen |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
8 |
|
7. Angewandte Mathematik |
3 |
3 |
2 |
2 |
- |
10 |
|
8. Angewandte Physik |
2 |
2 |
2 |
- |
- |
6 |
|
9. Angewandte Chemie und Ökologie |
2 |
2 |
- |
- |
- |
4 |
|
10. Darstellende Geometrie |
2 |
3 |
- |
- |
- |
5 |
|
11. Angewandte Informatik |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
4 |
|
12. Wirtschaft und Recht |
- |
- |
- |
2 |
3 |
5 |
|
13. Baubetrieb und Baumanagement |
- |
- |
2 |
3 |
3 |
8 |
|
14. Baukonstruktion und Technologie |
4 |
4 |
3 |
2 |
2 |
15 |
|
15. Gebäude-, Gestaltungs- und Baustillehre |
- |
- |
2 |
- |
- |
2 |
|
16. Geotechnik |
- |
- |
2 |
- |
- |
2 |
|
17. Statik |
- |
2 |
2 |
3 |
2 |
9 |
|
18. Geoinformation |
- |
- |
3 |
- |
- |
3 |
|
19. Freihandzeichnen |
2 |
- |
- |
- |
- |
2 |
|
20. Laboratorium |
- |
- |
3 |
- |
- |
3 |
|
21. Konstruktionsübungen u. Projekt |
3 |
3 |
3 |
3 |
5 |
17 |
|
22. Bautechnisches Praktikum |
7 |
7 |
4 |
- |
- |
18 |
|
23. Stahlbetonbau |
- |
- |
- |
3 |
2 |
5 |
|
24. Stahl-Holzbau |
- |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
Stunden im Stamm |
37 |
37 |
37 |
29 |
28 |
168 |
|
B.2. Schwerpunkt Hochbau |
|
|
|
|
|
|
|
2.1. Hochbau |
- |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
|
2.2. Gebäude- Gestaltungs- und Baustillehre |
- |
- |
- |
3 |
2 |
5 |
|
2.3. Tiefbau |
- |
- |
- |
1 |
- |
1 |
|
2.4. Entwurfzeichnen |
- |
- |
- |
2 |
5 |
7 |
Stunden im Schwerpunkt |
0 |
0 |
0 |
8 |
9 |
17 |
Gesamtwochenstundenzahl |
37 |
37 |
37 |
37 |
37 |
185 |
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| Wochenstunden |
|
|
|
|
|
Summen |
| Bautechnik Stamm | ||||||
| 1. Religion | 2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
| 2. Deutsch | 2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
| 3. Englisch | 2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
| 4. Geschichte und politische Bildung | - |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
| 5. Geographie und Wirtschaftskunde | 2 |
2 |
- |
- |
- |
4 |
| 6. Leibesübungen | 2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
8 |
| 7. Angewandte Mathematik | 3 |
3 |
2 |
2 |
- |
10 |
| 8. Angewandte Physik | 2 |
2 |
2 |
- |
- |
6 |
| 9. Angewandte Chemie und Ökologie | 2 |
2 |
- |
- |
- |
4 |
| 10. Darstellende Geometrie | 2 |
3 |
- |
- |
- |
5 |
| 11. Angewandte Informatik | 2 |
1 |
1 |
- |
- |
4 |
| 12. Wirtschaft und Recht | - |
- |
- |
2 |
3 |
5 |
| 13. Baubetrieb und Baumanagement | - |
- |
2 |
3 |
3 |
8 |
| 14. Baukonstruktion und Technologie | 4 |
4 |
3 |
2 |
2 |
15 |
| 15. Gebäude-, Gestaltungs- und Baustillehre | - |
- |
2 |
- |
- |
2 |
| 16. Geotechnik | - |
- |
2 |
- |
- |
2 |
| 17. Statik | - |
2 |
2 |
3 |
2 |
9 |
| 18. Geoinformation | - |
- |
3 |
- |
- |
3 |
| 19. Freihandzeichnen | 2 |
- |
- |
- |
- |
2 |
| 20. Laboratorium | - |
- |
3 |
- |
- |
3 |
| 21. Konstruktionsübungen u. Projekt | 3 |
3 |
3 |
3 |
5 |
17 |
| 22. Bautechnisches Praktikum | 7 |
7 |
4 |
- |
- |
18 |
| 23. Stahlbetonbau | - |
- |
- |
3 |
2 |
5 |
| 24. Stahl-Holzbau | - |
- |
- |
2 |
2 |
5 |
Stunden im Stamm |
37 |
37 |
37 |
29 |
28 |
168 |
| B.5. Schwerpunkt Tiefbau | ||||||
| 5.1. Brückenbau | - |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
| 5.2. Verkehrs- und Infrastrukturplanung | - |
- |
- |
3 |
3 |
6 |
| 5.3. Grund- und Wasserbau | - |
- |
- |
3 |
4 |
7 |
| Stunden im Schwerpunkt | 0 |
0 |
0 |
8 |
9 |
17 |
| Gesamtwochenstundenzahl | 37 |
37 |
37 |
37 |
37 |
185 |
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| Wochenstunden | 1.Jg. |
2.Jg. |
|
|
|
Summen |
|
Bautechnik Stamm |
|
|
|
|
|
|
| 1. Religion | 2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
| 2. Deutsch | 2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
| 3. Englisch | 2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
10 |
| 4. Geschichte und politische Bildung | - |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
| 5. Geographie und Wirtschaftskunde | 2 |
2 |
- |
- |
- |
4 |
| 6. Leibesübungen | 2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
8 |
| 7. Angewandte Mathematik | 3 |
3 |
2 |
2 |
- |
10 |
| 8. Angewandte Physik | 2 |
2 |
2 |
- |
- |
6 |
| 9. Angewandte Chemie und Ökologie | 2 |
2 |
- |
- |
- |
4 |
| 10. Darstellende Geometrie | 2 |
3 |
- |
- |
- |
5 |
| 11. Angewandte Informatik | 2 |
1 |
1 |
- |
- |
4 |
| 12. Wirtschaft und Recht | - |
- |
- |
2 |
3 |
5 |
| 13. Baubetrieb und Baumanagement | - |
- |
2 |
3 |
3 |
8 |
| 14. Baukonstruktion und Technologie | 4 |
4 |
3 |
2 |
2 |
15 |
| 15. Gebäude-, Gestaltungs- und Baustillehre | - |
- |
2 |
- |
- |
2 |
| 16. Geotechnik | - |
- |
2 |
- |
- |
2 |
| 17. Statik | - |
2 |
2 |
3 |
2 |
9 |
| 18. Geoinformation | - |
- |
3 |
- |
- |
3 |
| 19. Freihandzeichnen | 2 |
- |
- |
- |
- |
2 |
| 20. Laboratorium | - |
- |
3 |
- |
- |
3 |
| 21. Konstruktionsübungen u. Projekt | 3 |
3 |
3 |
3 |
5 |
17 |
| 22. Bautechnisches Praktikum | 7 |
7 |
4 |
- |
- |
18 |
| 23. Stahlbetonbau | - |
- |
- |
3 |
2 |
5 |
| 24. Stahl-Holzbau | - |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
Stunden im Stamm |
37 |
37 |
37 |
29 |
28 |
168 |
| B.1. Schwerpunkt Bauwirtschaft | ||||||
| 1.1. Rechnungswesen | - |
- |
- |
3 |
3 |
6 |
| 1.2. Betriebsorganisation und Bauwirtschaft | - |
- |
- |
2 |
3 |
5 |
| 1.3. Projektentwicklung | - |
- |
- |
2 |
3 |
5 |
| 1.4. Tiefbau | - |
- |
- |
1 |
- |
1 |
Stunden im Schwerpunkt |
0 |
0 |
0 |
8 |
9 |
17 |
Gesamtwochenstundenzahl |
37 |
37 |
37 |
37 |
37 |
185 |
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| Wochenstunden |
|
|
|
|
Summen |
|
| A) Pflichtgegenstände | ||||||
|
1. |
Religion |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
2. |
Deutsch und Kommunikation |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
3. |
Englisch |
2 |
2 |
1 |
1 |
6 |
4. |
Geschichte und pol. Bildung |
- |
2 |
- |
- |
2 |
5. |
Geografie und Wirtschaftskunde |
2 |
- |
- |
- |
2 |
6. |
Bewegung und Sport |
2 |
2 |
2 |
1 |
7 |
7. |
Angewandte Mathematik |
2 |
2 |
2 |
- |
6 |
8. |
Naturwissenschaftliche Grundlagen |
2 |
2 |
- |
- |
4 |
9. |
Angewandte Informatik |
2 |
- |
- |
- |
2 |
10. |
Wirtschaft und Recht |
- |
- |
2 |
1 |
3 |
11. |
Baubetrieb und Bauwirtschaft |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
12. |
Baukonstruktion |
5 |
5 |
2 |
2 |
14 |
13. |
Bauphysik und Bauchemie |
- |
- |
- |
2 |
2 |
14. |
Tiefbau |
- |
2 |
2 |
- |
4 |
15. |
Statik und Stahlbetonbau |
2 |
2 |
2 |
2 |
8 |
16. |
Stahl- und Holzbau |
- |
- |
2 |
2 |
4 |
17. |
Vermessungswesen 2) |
- |
- |
2 |
2(1) |
4 |
18. |
Konstruktionsübungen 3) |
4 |
2 |
2 |
2 |
10 |
19. |
Bauinformatik und CAD |
- |
2 |
2 |
2 |
6 |
20. |
Baulaboratorium |
- |
- |
- |
2 |
2 |
21. |
Bautechnisches Praktikum und Produktionstechnik |
9 |
9 |
9 |
9 |
36 |
22. |
Arbeitsvorbereitung und Arbeitssicherheit |
- |
- |
- |
2 |
2 |
|
Gesamtwochenstundenzahl |
36 |
36 |
36 |
36 |
144 |
| B) Pflichtpraktikum | min. 4 Wochen vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||
| C1) Freigegenstände | ||||||
|
Zweitsprache Deutsch |
2 |
2 |
- |
- |
|
|
Englisch |
- |
- |
2 |
2 |
|
|
Darstellende Geometrie |
2 |
- |
- |
- |
|
|
Projektmanagement |
- |
- |
- |
2 |
|
|
Qualitätsmanagement |
- |
- |
- |
2 |
|
| C2) Unverbindliche Übungen | ||||||
|
Bewegung und Sport |
1 |
1 |
1 |
1 |
|
| C3) Förderunterricht 4) | ||||||
| "Deutsch und Kommunikation'", "Englisch", "Angewandte Mathematik'", fachtheoretische Pflichtgegenstände | ||||||
1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt III abgewichen werden.
2) Einschließlich Übungen im Ausmaß der in Klammem angeführten Wochenstunden.
3) Einschließlich Projekte und Freihandzeichnen.
4) Bei Bedarfparallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtsstunden pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand
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Aufgrund der äußerst angespannten Budgetsituation unserer Schule können die Kosten für die Arbeitsmittel (Baustoffe und
–materialien, Verbrauchsmaterial, Papier, Tonerkartuschen,...)
nicht mehr länger aus öffentlichen Geldern bezahlt werden.
Investitionen werden nach wie vor aus Bundesmitteln bestritten, z.B. Maschinen, Anlagen des Werkstättenunterrichtes, PCs, Drucker und Plotter.
Auch das Verbrauchsmaterial für diesen Plotter, so wie
das Material für A3 und A4 – CAD-Drucker werden von Arbeitsmittelbeiträgen finanziert. Die eingehobenen Arbeitsmittelbeiträge decken den Aufwand nicht vollständig ab. Die Beiträge werden auf getrennte Konten des Stadtschulrates eingezahlt und zweckgebunden
ausschließlich für Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterial des angeführten Zweckes verwendet. Am Jahresende erfolgt die Kontrolle mit Eltern- und Schülervertretern.
Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen (§95 (2) SchORG) und Beschlüssen des SGA werden im
Schuljahr 2008/09 folgende pauschalierte Beiträge von allen Schülerinnen und Schülern eingehoben:
|
Alle 1. Jahrgänge der höheren Abteilung |
€ 80,- |
für Bauhof |
|
Alle 2. Jahrgänge der höheren Abteilung |
€ 80,- |
für Bauhof |
|
Alle 3. Jahrgänge der höheren Abteilung |
€ 65,- |
für Bauhof und Labor |
|
Alle 3., 4. u. 5. Jahrgänge der höheren Abteilung |
€ 15,- |
für Grafischen Bedarf |
|
Alle 1. und 2. Klassen der Fachschule |
€ 75,- |
für Bauhof |
|
Alle 3. Klassen der Fachschule |
€ 15,- |
für Grafischen Bedarf |
€ 75,- |
für Bauhof |
|
|
Alle 4. Klassen der Fachschule |
€ 100,- |
für die praktische Abschlussprüfung |
|
Alle 3. u. 4. Semester der Tageskollegs |
€ 15,- |
für Grafischen Bedarf |
|
Alle 5., 6., 7. u. 8. Semester der Höheren Lehranstalt für Berufstätige |
€ 15,- |
für Grafischen Bedarf |
Die Arbeitsmittelbeiträge für Bauhof werden bis 16.09.2011 von der
Bauhofleitung eingehoben.
Die Arbeitsmittelbeiträge für den Grafischen Bedarf werden bis 16.09.2011
von der Direktion eingehoben.
Die Arbeitsmittelbeiträge für die Praktische Abschlussprüfung werden bis
27.01.2012 von der Bauhofleitung eingehoben.
Wir ersuchen um Verständnis, dass aus verrechnungstechnischen Gründen
Pauschalbeträge eingehoben werden, die sich am tatsächlichen Aufwand des
vergangenen Schuljahres orientieren. Es können keine Ausnahmen gemacht werden
und es erfolgt auch bei vorzeitigem Austritt keine Refundierung.
>> zurück zum Inhaltsverzeichnis
2.1 Im Rahmen des Bauhofunterrichtes werden den Schülern Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die den facheinschlägigen Berufen entsprechen. Da Fertigkeiten nur durch Üben erworben werden können, sind Fehlzeiten tunlichst zu vermeiden. Auf Grund der Bestimmungen des SchUG § 20 Abs. 4 kann bei vielen (auch entschuldigten) Fehlstunden die Wiederholung eines Jahrganges bzw. einer Klasse notwendig werden.
2.2 Der Bauhofunterricht ist ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung an berufsbildenden technischen Schulen. Die in den Werkstätten gewonnenen Erfahrungen sind für das Verstehen der in den theoretischen Fächern vermittelten Lehrinhalte notwendig.
2.3 Mit der Reifeprüfung an den Höheren Abteilungen bzw. der Abschlussprüfung der Fachschule sind außerdem Erleichterungen bei der Ablegung der Prüfung für reglementierte Gewerbe verbunden bzw. ist der Nachweis der Erlernung der entsprechenden Gewerbe erbracht.
3.1 Die Leitung des Bauhofunterrichtes obliegt dem Bauhofleiter.
3.2 Der Unterricht am Bauhof wird als Gruppenunterricht geführt.
Die Führung eines Jahrganges (Klasse) übernimmt der Klassenleiter. Dieser Lehrer, der selbst eine Gruppe dieser Klasse
unterrichtet, sorgt insbesondere für die zeitliche Abstimmung der Unterrichtsführung in den Werkstätten und ist federführend hinsichtlich Beurteilung und Fehlstundenerfassung. Wünsche und Beschwerden sind dem zuständigen Fachlehrer (Klassenleiter) vorzutragen. Kann kein
Einvernehmen hergestellt werden, hat der Schüler oder sein gewählter Vertreter das Recht, sich an den Bauhofleiter zu wenden. Wird auch hier kein Einvernehmen hergestellt, so kann er sich an den Abteilungsvorstand wenden.
4.1 Der Aufenthalt im Bauhofbereich ist nur den dazu befugten Personen erlaubt.
Dazu gehören: Schüler im Zeitraum ihres
Bauhofunterrichtes Führungspersonen, Lehrer und Bedienstete der Schule sowie Personen der Schulaufsicht.
Allen anderen Personen ist das Betreten des Bauhofbereiches nur mit Zustimmung des Bauhofleiters oder eines am Bauhof unterrichtenden Lehrers gestattet.
4.2 Die Benützung von Geräten und
Maschinen durch Schüler ist nur unter Aufsicht des unterrichtenden Lehrers erlaubt.
Das selbständige Einschalten von Maschinen, Versorgungs- und Entsorgungsanlagen durch Schüler ist streng verboten!
Alle Einrichtungen, Geräte, Maschinen und Werkstoffe sind sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdend zu verwenden. Auftretende Schäden sind dem
aufsichtsführenden Lehrer oder zuständigen Schulwart sofort zu melden. Bei mutwilliger Zerstörung oder Sachbeschädigung ist der Schaden vom Verursacher voll abzudecken, unabhängig von etwaigen
disziplinären Maßnahmen die sich aus der Handlungsweise ergeben.
4.3 Das Verlassen des zugewiesenen Arbeitsbereiches durch den Schüler während und am Ende des Unterrichtes ist nur mit Wissen und Zustimmung des unterrichtenden Lehrers erlaubt. Erfolgt das Verlassen einer Werkstätte zum Zweck einer Erledigung, so hat der Schüler diese auf dem kürzesten Wege durchzuführen und sich möglichst rasch, unter Rückmeldung beim unterrichtenden Lehrer, auf seinem Arbeitsplatz einzufinden.
5.1
Während des Bauhofunterrichtes dürfen keine Ringe, Ketten oder sonstige Schmuckstücke getragen werden. Es ist Arbeitskleidung zu tragen. Sie ist vom Schüler mitzubringen und dient seinem Schutz und der Sicherheit während der Tätigkeiten im Bauhofunterricht. Die
Arbeitskleidung ist vom Schüler in nachstehender Ausstattung verpflichtend zu tragen.
Die Teilnahme am Unterricht ohne Arbeitskleidung ist laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG § 71 Abs. (1) nicht möglich, die dabei versäumte Zeit wird als Fehlzeit
gewertet.
Arbeitskleidung (weiß, anliegend) möglichst geteilt in Hose und Jacke. Die Hose mit einer Maßstabtasche ausgestattet, die Ärmel der Jacke müssen einen engen Abschluss (Bündel) haben.
Arbeitsschuhe - Sicherheitsschuhe nach ÖNORM EN 345, S3.
Anforderungen: Zehenschutz, geschlossener Fersenbereich, profilierte Laufsohle, verminderter Wasserdurchtritt, durchtrittsichere Sohle. Die Schuhe können in hoher oder halbhoher Ausführung getragen werden.
Kopfschutz als Staubschutz Arbeitskappe (weiß). Lange
Haare sind mit einem Haarnetz oder anderen Hilfsmitteln am Kopf eng anliegend zu fixieren.
Gehörschutz ist mitzubringen und soll bei einem Beurteilungspegel zwischen 70 und 85 dB verwendet werden. Bei einem Beurteilungspegel von 85 dB und mehr ist Gehörschutz
verpflichtend zu tragen.
5.2 Für den Bauhofunterricht sind vom Schüler ein Maßstab 1 m lang und ein Zimmermannsstift mitzubringen.
5.3 Besondere Schutzbekleidung und Sicherheitsausrüstung wird bei Bedarf vom jeweiligen Lehrer an die Schüler ausgegeben.
5.4 Arbeitshandschuhe: An jede Schülerin, jeden Schüler werden ein Paar Arbeitshandschuhe ausgegeben. Diese sind am Bauhoftag mitzubringen und bei Bedarf zu tragen. Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit sind sie auf eigene Kosten zu beschaffen.
5.5 Für Arbeiten zur Betonherstellung werden an alle Schülerinnen und Schüler nitritbeschichtete Schutzhandschuhe ausgegeben, (dürfen nur zur Betonherstellung verwendet werden) sonst wie Punkt 5.4. Reinigungsmittel sowie Hautpflegemittel (Creme) werden vom Schulerhalter beigestellt.
6.1 Die Bauhofgarderoben, Räume U28, U30, U31 dürfen ausschließlich zum Umkleiden für den Bauhofunterricht und zum Waschen nach Unterrichtserteilung betreten werden. Ein Aufenthalt während den Pausen für die Einnahme von Speisen, oder für nicht o.a. Zwecke ist verboten!
6.2
Die Tür zum den Garderobenräumen im UG U-31 (Damengarderobe), ist versperrt zu halten.
Für die Benützung dieser Garderobe ist ein Schlüssel notwendig. Dieser wird vom Schulwart gegen Hinterlegung des
Schülerausweises, ab 7:00 Uhr ausgefolgt. Der Schlüssel verbleibt für die gesamte Unterrichtszeit bei der Schülerin. Am Ende des Unterrichts wird der Schlüssel wieder abgegeben, die Schülerin erhält ihren Ausweis zurück.
Das Klassenbuch ist vom Klassenordner
oder dessen Vertreter ab 7:00 Uhr vom Schulwart abzuholen und zum Unterricht mitzubringen. Treffpunkt 5 min. vor Unterrichtsbeginn ist der Vorplatz zum Eingang in die Maurerhalle, Die Klassen werden dort von den unterrichtenden Lehrern abgeholt.
Klassen die zu
einem späteren Zeitpunkt mit dem Bauhofunterricht beginnen, können den Garderobenschlüssel 25 Minuten vor Unterrichtsbeginn vom Schulwart abholen. (Ablauf wie oben)
6.3 Die Arbeitsschuhe werden erst in der Bauhofhalle Maurerei angezogen, zur Aufbewahrung der Straßenschuhe während des Bauhofunterrichtes stehen dort Fächer zur Verfügung.
Für den Unterricht in der Zimmerei können die
Arbeitschuhe schon in der Garderobe angezogen werden. Vorraussetzung - die Schuhe sind in gereinigtem Zustand. In den Bauhofhallen und im Freigelände des Bauhofes sind ausschließlich Arbeitsschuhe zu tragen.
6.4 Die Garderobenspinde stehen im Wochenablauf mehreren Schülern zur Verfügung. Die Spinde werden am ersten Bauhoftag zugeteilt. Für die weiteren Bauhoftage sind nur die zugeteilten Spinde zu verwenden. Sie sind am Ende des Unterrichtstages zu räumen und in sauberem Zustand zu hinterlassen!
6.5 Es dürfen nur Kleider, Schuhe, Regenschirme und Waschutensilien deponiert werden. Für Wertgegenstände und größere Geldbeträge übernimmt der Schulerhalter keine Haftung. Kleinere Geldbeträge sind vom Schüler selbst zu verwahren.
6.6. Die Einrichtung der Waschräume ist von den Benützern pfleglich zu behandeln. Duschen und Wasserhähne sind nach Gebrauch wieder abzudrehen. Lärmen, Spritzen mit Wasser sowie das Betreten des Waschraumes mit Arbeitsschuhen ist verboten! Darüber hinaus gelten die unter Pkt. 6.1 angeführten Bedingungen. Die Garderoben- und Waschräume sind am Ende des Unterrichtes in ordentlichem und sauberem Zustand zu verlassen. Bei Sachbeschädigung wird wie unter Punkt. 4.2 vorgegangen.
7.1 Bei wiederholter Missachtung von Sicherheitsvorschriften und Verhaltensmaßregeln kann der Schüler sofort vom Unterricht ausgeschlossen werden. Verordnung des bm:bwk vom 24. Juni 1974, BGBL Nr. 373, 5. Der Ausschluss vom Unterricht gilt als Fehlzeit. Für grobe Verstöße gegen die Bauhofordnung wird der Antrag auf Ausschluss von der Schule gestellt.
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Vorwort:
Unsere Schule mit allen ihren Räumen, Anlagen, Plätzen und Geräten, mit allen SchülerInnen, LehrerInnen und Verwaltungspersonen ist unser Arbeitsplatz, also unsere Umwelt für die Zeit, die wir hier verbringen.
Wir wollen daher dieses Umfeld und sein geistiges Klima so erhalten und pflegen, dass wir hier gerne sind, und auch Besucher sich hier wohlfühlen. Betrachten wir die folgenden Grundsätze als eine Art Vertrag zur lebensfreundlichen Gestaltung der Orte, der Beziehungen, in denen wir arbeiten - also leben - für uns selbst und für einander.
1. Grundsätze:
1.1. Kenntnisnahme und Umsicht
Wer Menschen und Dinge wirklich wahrnimmt, wird ihnen Gerechtigkeit widerfahren lassen. Eine Form davon ist Höflichkeit, gegenseitige freundliche Kenntnisnahme. Dies äußert sich im Gruß, im Entgegenkommen. Dies ist auch der Anfang einer guten Gesprächsbasis.
1.2. Vorsicht und Rücksicht
Die SchülerInnen wollen das Lehrziel erreichen, die LehrerInnen möchten dafür ihre Erfahrungen und Einstellungen vermitteln. Unser aller Aufgabe ist es daher, dieses Geschehen so reibungslos und so ertragreich wie möglich ablaufen zu lassen. Wenn wir mitdenken, vorausdenken, sensibel nachfragen und nachfühlen, werden Verzögerungen, Behinderungen oder Schäden gar nicht erst auftreten.
Und: Mit Humor geht vieles leichter!
2. Geltungsbereich:
Diese Hausordnung hat Gültigkeit für alle Räumlichkeiten des Schulgebäudes, für die Höfe, den Schulvorplatz und die Gehsteige, die Sportstätten und sonstigen Anmietungen, somit für alle Schulbereiche der CAMILLO-SITTE-LEHRANSTALT, HTBLuVA Wien III.
Zusätzlich zu dieser Hausordnung sind folgende Sonderordnungen zu beachten: