Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der
Kinder und der mit dem Schulbesuch der Kinder zusammenhängenden Fragen innerhalb
der Schule; z.B. gegenüber SchulleiterInnen, LehrerInnen und/oder Eltern.
Die Wahrung der Eltern- bzw. Schulinteressen nach außen; z.B. gegenüber Behörden
und sonstigen Institutionen
Vertreten der Eltern innerhalb des Schulgemeinschaftsausschusses (>>
SGA).
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